Elektrofahrzeug Förderung

Investitionsbooster - Aktuelle Förderung für Elektrofahrzeuge erklärt

So leicht und einfach war die Förderung von Elektrofahrzeugen1 für Unternehmen bisher noch nie! Profitieren Sie vom aktuellen Investitionsbooster und sichern Sie sich für Dienstwagennutzer attraktive Vorteile. Wir haben alle wichtigen Informationen rund um die Fördermaßnahmen für Sie zusammengestellt, damit Ihnen der Umstieg auf vollelektrische Fahrzeuge leichter fällt.

 

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Was ist der Investitionsbooster?

Beim Investitionsbooster handelt es sich um eine neue Maßnahme der Bundesregierung. Der Fokus liegt hierbei auf steuerlichen Erleichterungen und damit Vorteilen bei der Anschaffung von vollelektrischen Fahrzeugen. Das Besondere hierbei ist, dass Unternehmen eine Sonderabschreibung i.H.V. 75 % im ersten Jahr gewährt wird. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf rein elektrische Fahrzeuge attraktiver zu gestalten und damit umweltfreundliche Mobilität voranzutreiben. Gleichzeitig wurde die Bruttolistenpreisgrenze für die 0,25 % Versteuerung auf 100.000 € angehoben. Somit wird für Unternehmen und Dienstwagenfahrer der Weg zu höher positionierten Fahrzeugmodellen eröffnet. 


Wir klären Sie auf: FAQ zur Elektrofahrzeug Förderung

Welche Mercedes-Benz sind förderfähig?

Das wichtigste vorab: Es sind nur vollelektrische Mercedes-Benz förderfähig, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden. Wenn sich Unternehmen dazu entscheiden, Ihre Flotte gänzlich oder zum Teil auf Elektrofahrzeuge umzustellen, müssen die Fahrzeuge im Betriebsvermögen verbucht und überwiegend betrieblich genutzt werden. Zum Standpunkt Oktober 2025 sind somit folgende Mercedes-Benz Elektrofahrzeuge förderfähig:

  • EQA
  • EQB
  • CLA mit EQ Technologie
  • EQE
  • EQE SUV
  • GLC mit EQ Technologie
  • EQT
  • EQV

Wie funktioniert die Sonderabschreibung?

Bei der Sonderabschreibung handelt es sich um eine spezielle gesetzliche Regelung zur degressiven Abschreibung (Afa) für reine Elektrofahrzeuge2, die arithmetisch-degressiv gestaltet ist. Die Anschaffungskosten eines Elektrofahrzeug werden auf sechs Jahre nach folgender Staffelung verteilt:

JahrAbschreibungssatzBemessungsgrundlage
175 %Anschaffungswert
210 %Buchwert
35 %Buchwert
45 %Buchwert
53 % Buchwert
62 %Buchwert


Wichtig zu wissen: Bei dieser Art der Sonderabschreibung, erfolgt der Abzug i.H.v. 75 % immer in voller Höhe im Anschaffungsjahr, somit ist eine zeitanteilige Berechnung ausgeschlossen. Das bedeutet, dass, auch wenn das Fahrzeug gegen Ende des Jahres erworben wird, das Wert für das komplette Jahr abgeschrieben werden kann.

Welchen Mehrwert haben Unternehmen durch die Fördermaßnahmen?

Bereits im ersten Jahr verschafft Ihnen der Investitionsbooster spürbare finanzielle Entlastung: Ihre Steuerlast sinkt, Ihre Liquidität steigt – und Sie setzen gleichzeitig auf eine fortschrittliche, nachhaltige Form der Mobilität. Mit der Entscheidung für ein vollelektrisches Fahrzeug von Mercedes-Benz investieren Sie nicht nur in Effizienz, sondern auch in Verantwortung und verbessern Ihre Umweltbilanz. Jetzt einzusteigen lohnt sich doppelt: durch attraktive steuerliche Rahmenbedingungen und modernste Elektrotechnologie „Made by Mercedes-Benz“.

Werden auch Plug-In-Hybride gefördert?

Nein, Plug-In-Hybride werden nicht gefördert. Die Förderung im Sinne der Sonderabschreibung gilt ausschließlich für vollelektrische Fahrzeuge. Für Plug-In-Hybride gibt es allerdings eine steuerliche Erleichterung, da bei teilelektrischen Fahrzeugen lediglich 0,5 % des Bruttolistenpreises versteuert werden müssen. Achtung, auch hier gelten besondere Voraussetzungen, denn es werden nur Plug-In-Hybride steuerlich bevorzugt, die

  • maximal 50 g/km CO2 ausstoßen oder
  • eine minimale elektrische Reichweite von 80 km aufweisen.

Kann die Förderung auch für Leasingfahrzeuge angewendet werden?

Nein, denn die Förderung gilt nur für Elektrofahrzeuge, die in das Betriebsvermögen eines Unternehmens verbucht werden. Bei einem Leasing oder einer Gebrauchsüberlassung, für die in Gegenleistung ein monatliches Entgelt zu entrichten ist, werden bei den Fördermaßnahmen nicht berücksichtigt.

Gibt es weitere Vorteile bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen?

Ja, die Vorteile von Elektrofahrzeugen im Unternehmen sind vielfältig und reichen von wirtschaftlichen Faktoren bis hin zu Imageförderung. Wir haben die wichtigsten Argumente für den Umstieg und die Nutzung der neuen Fördermaßnahmen für Sie bereitgestellt:

  • Geringere Betriebskosten: Im Vergleich zu herkömmlichen Kraftstoff ist Strom günstiger und kann auch im Unternehmen durch Solarenergie selbst gewonnen werden. Gleichzeitig entfallen bei Elektrofahrzeugen teure Wartungskosten für Verschleißteile
  • Kfz-Steuerbefreiung: Elektrofahrzeuge, die im Zeitraum vom 18. Mai bis 31. Dezember erstmalig zugelassen werden, sind bis mindestens Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit.
  • Stärkung des Markenimage: Vollelektrische Fahrzeuge stehen für Innovation und Verantwortungsbewusstsein mit besonderem Fokus auf Nachhaltigkeit. Unternehmen, die sich jetzt für den Umstieg positionieren, zeigen ein deutliches Problembewusstsein für aktuelle umweltpolitische Trends.
  • Verbesserte Arbeitgeberattraktivität: Fachkräftemangel und der Wettbewerb um Angestellte sind Treiber auf dem Arbeitsmarkt. Positionieren Sie sich mit modernen vollelektrischen Dienstwagen von Mercedes-Benz und steigern so Ihre Attraktivität als zukunftsorientierter Arbeitgeber.

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(1) Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sind Fahrzeuge, welche ausschließlich mit Elektromotoren angetrieben werden, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern (Batterien) oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern (wasserstoffbetriebene Brennstoffzellen) gespeist werden.
(2) Fahrzeuge Gemäß § 9 Abs. 2 KraftStG.

 

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es handelt sich um „WLTP-CO₂-Werte“ i.S.v. Art. 2 Nr. 3 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet.Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen.