E-Auto Förderung 2026

Elektroauto Förderung 2026 - Jetzt sichern!

Die staatliche E-Auto Förderung1 ist zurück! Mit der neuen staatlichen Kaufprämie für Elektroautos und bestimmte Plug-In-Hybride wird der Umstieg zur emissionsfreieren Mobilität erheblich erleichtert. Dank der gestaffelten Förderung können private Haushalte und Familien beim Kauf oder Leasing eines neuen Fahrzeuges bis zu 6.000 € sparen.

Erfahren Sie mehr über das neue Förderprogramm und sichern Sie sich jetzt Ihr persönliches Angebot bei Jürgens.

Das Wichtigste zur neuen E-Auto Förderung 2026

Bei der E-Auto Förderung handelt es sich um eine neue Maßnahme der Bundesregierung, um privaten Haushalten und Familien den Umstieg auf die Elektromobilität zu erleichtern. Durch das neue Förderprogramm profitieren insbesondere Familien mit kleineren bis mittlerein Haushaltseinkommen, die auf der Suche nach einem sicheren und modernen Fahrzeug sind. Dabei ist es egal, ob das neue Fahrzeug gekauft oder geleast wird. Entscheidend ist vielmehr, dass es neben der Basisförderung eine soziale Staffelung gibt, bei der das Haushaltseinkommen und die Anzahl der im Haushalt lebenden Kindern, die individuell zustehende Prämienhöhe regelt.


Schnelle Entscheidungshilfe - Der Förderrechner.

Nutzen Sie unseren Förderrechner und erfahren Sie in wenigen Sekunden die Höhe Ihrer individuellen E-Auto-Förderung 2026. Einfach die von Ihnen bevorzugte Antriebsart auswählen, das Haushaltseinkommen sowie die Anzahl der Kinder im Haushalt per Slider einstellen und schon erhalten Sie das Ergebnis. Sie wissen schon genau welches Fahrzeug es werden soll? Sehr gut, unsere PKW Neuwagen Verkaufsberater besprechen mit Ihnen gerne alle weiteren Details zu Ihrem Wunschfahrzeug.

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Wir klären Sie auf - Das FAQ zur E-Auto Förderung 2026

Welche Fahrzeuge sind förderfähig?

Durch die neuen Maßnahmen können sowohl Batterie-elektrische (BEV) sowie bestimmte Plug-in-Hybride (PHEV) gefördert werden. Wichtig ist hierbei, dass es sich bei der Anschaffung um einen Kauf oder Leasing eines Neuwagen der Fahrzeugklasse M1 handelt, der erstmals in Deutschland zugelassen wird. Damit es sich um ein förderfähiges handelt, muss dieses entweder mit einem reinen Elektroantrieb, einem Elektroantrieb mit Range-Extender oder einem Plug-in-Hybridantrieb ausgestattet sein. Weitere Informationen zu den letztgenannten Fahrzeugtypen haben wir separat für Sie aufbereitet.

Welche Plug-in-Hybride und Elektrofahrzeuge mit Range-Extender sind förderfähig?

Das Bundesumweltministerium möchte mit der neuen E-Auto Förderung auch die Anschaffung von Fahrzeugen mit Plug-in-Hybridantrieb sowie Elektrofahrzeugen mit Range-Extender unterstützen. Um förderfähig zu sein, müssen diese Fahrzeuge folgende Merkmale des geltenden Typengenehmigungsverfahren erfüllen:

  • Elektrische Reichweite von mindestens 80 km
  • oder
  • CO2-Ausstoß von nicht mehr als 60 g/km

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der neuen E-Auto-Förderung bestimmt sich zunächst aus der Antriebsart des Neuwagens, dem Haushaltseinkommen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Um Ihre maximale Förderprämie zu bestimmen, können Sie auch gerne unseren Prämienrechner nutzen. Die Basisförderung beträgt für alle Haushalte bei Elektrofahrzeugen 3.000 € und bei Plug-in-Hybriden sowie Elektrofahrzeugen mit Range Extender 1.500 €

Für Familien gilt darüber hinaus der Familienbonus: Für jedes Kind gibt es eine zusätzliche Unterstützung in Höhe von 500 €. Beim Familienbonus gilt allerdings die Höchstgrenze von maximal 2 Kindern.

Zusätzlich wird die Förderhöhe nach einer sozialen Staffelung bestimmt:

Staffelung für vollelektrische Fahrzeuge:

Zu versteuerndes HaushaltsjahreseinkommenHaushalt ohne Kinder unter 18 JahrenHaushalt mit einem Kind unter 18 JahrenHaushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren
85.001 bis 90.000 Euronicht förderfähignicht förderfähig4.000 Euro
80.001 bis 85.000 Euronicht förderfähig3.500 Euro4.000 Euro
60.001 bis 80.000 Euro3.000 Euro3.500 Euro4.000 Euro
45.001 bis 60.000 Euro4.000 Euro4.500 Euro5.000 Euro
bis 45.000 Euro5.000 Euro5.500 Euro6.000 Euro

Staffelung für Plug-in-Hybride und Elektrofahrzeuge mit Range Extender:

Zu versteuerndes HaushaltsjahreseinkommenHaushalt ohne Kinder unter 18 JahrenHaushalt mit einem Kind unter 18 JahrenHaushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren
85.001 bis 90.000 Euronicht förderfähignicht förderfähig2.500 Euro
80.001 bis 85.000 Euronicht förderfähig2.000 Euro2.500 Euro
60.001 bis 80.000 Euro1.500 Euro2.000 Euro2.500 Euro
45.001 bis 60.000 Euro2.500 Euro3.000 Euro3.500 Euro
bis 45.000 Euro3.500 Euro4.000 Euro4.500 Euro

Gibt es eine Mindesthaltedauer für das Neufahrzeug?

Ja. Geförderte Fahrzeuge müssen nach Zulassung für mindestens 36 Monate im Besitz des Antragsstellers bleiben. Dieser Schritt ist notwendig, da private Haushalte von der Förderung profitieren sollen, die einen nicht nur unerheblichen Nutzwert im Alltag durch den Neuwagen gewinnen.

Wann startet das neue Förderprogramm?

Die gute Nachricht vorab: Für alle Fahrzeuge, die förderfähig sind und nach dem 01. Januar 2026 zugelassen werden, können entsprechende Förderanträge gestellt werden. Das bedeutet, dass die Förderung rückwirkend beantragt werden kann und das Datum der Neuzulassung nach dem 01. Januar 2026 entscheidend ist.

Wie kann die E-Auto Förderung 2026 beantragt werden?

Die Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 über ein Onlineportal des Bundesumweltministeriums gestellt werden. Wir weisen darauf hin, dass die Anträge für die staatliche E-Auto Förderung nicht durch die Jürgens GmbH gestellt werden, sondern von förderberechtigten Kunden selbst vorgenommen werden müssen.


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