
| Fördermittel für den Güterverkehr Jetzt von "De-minimis" profitieren Wichtiger Hinweis: Die Antragsfrist zur Förderperiode 2011 beginnt mit dem 01.11.2010 und endet am 31.03.2011. Anträge für Maßnahmen, die ab 01.01.2011 begonnen werden, können in diesem Zeitraum gestellt werden. Die Anträge müssen bis zum 31.03.2011 beim Bundesamt für Güterverkehr eingegangen sein. Bitte beachten Sie : Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Die Anträge sind vor Vorhabensbeginn zu stellen. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungsvertrages oder Ausbildungsvertrages zu werten. Siehe auch die Webseite "Bundesamt für Güterverkehr" Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
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